30.12.2010

Kurzfassung:  (Inhalt dient nur zur allgem. Info – Verbindlich ist die VO im Original - Eintrag erstellt am 10.09.2010)

Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts – 02.09.2010.

Aus dem ursprünglich notifizierten Entwurf blieben lediglich die vorgesehenen Erleichterungen bei den Anforderungen für Fleisch aus Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild umstritten. Den in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Regelungen hat die Europäische Kommission nunmehr im Notifizierungsverfahren zugestimmt.


Ausnahmen für Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild (§12a):

Nachfolgende Inhalte gelten für Farmwild bzw. Zuchtwild.

Geringes Produktionsvolumen bedeutet, dass nicht mehr als 50 Schlachttiere (Schalenwild) im Jahr anfallen.
Ursprünglich sollte ja der amtl. Tierarzt beim Schießen/Ausweiden anwesend sein und eine Bescheinung über die ordnungsgemäße Schlachtung erstellen.


Folgende Ausnahmen sind nun geregelt:

Liegt die Schlachttieruntersuchung (Lebendbeschau) bis zur Tötung mehr als 24 Std. zurück, so ist auf dem Weg zum Schlachthof eine schriftliche Erklärung der in § 7b Absatz 1 der Tierischen Überwachungsverordnung beizufügen (Zeitpunkt der Schlachtung, vorschriftsmäßige Schlachtung und Entblutung etc.).

Das Fleisch darf dann im Inland und  direkt an Verbraucher oder an Betriebe des Einzelhandels zur direkten Abgabe an Verbraucher abgegeben werden.

Bescheinigungen , Anlage 7  (für den Tierhalter)

 Gesundheitsbescheinigung für im Haltungsbetrieb geschlachtete Tiere 
Anlage 1 
(für den amtl. Tierartz)    
hier . 
Liegt die Schlachttieruntersuchung mehr als 24 Std. zurück, so hat die "kundige Person" anstelle des  amtl. Tierarztes die Bescheinigung zu erstellen. 


Amtliche Untersuchungen:

 

Im Rahmen der Genehmigung der Schlachtung oder Tötung von Schalenwild zur Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr am Herkunftsort, kann die zuständige Behörde auf Antrag auch genehmigen, dass in Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen die Schlachtung auch dann erfolgen darf, wenn die amtliche Schlachttieruntersuchung nicht innerhalb von 24 Stunden, jedoch innerhalb von 28 Tagen vor der Schlachtung durchgeführt worden ist, sofern eine Person mit den Kenntnissen einer kundigen Person unmittelbar vor der Schlachtung oder Tötung festgestellt hat, dass bei dem zu schlachtenden oder zu tötenden Tier keine Verhaltensstörungen zu beobachten sind und keine schädlichen Einwirkungen durch Umwelt vorhanden sind.
Die Fleischbeschau ist dann z.B. beim Metzger (zugelassen für Verarbeitung von Farmwild) oder der eigenen und EU-zugelassenen Schlachtstätte vorzunehmen.
Es könnnen auch die zugelassenen Schlachtstätten nahegelegener Wildhalter genutzt werden.
Das Fleisch darf nur im Inland in den Verkehr gebracht werden.





Kenntnisse einer kundigen Person:

Das ist in der Regel ein Jagdscheininhaber mit aktueller Ausbildung, dieser ist eine kundige Person -
ein Wildhalter, der an einem entsprechenden Seminar teilgenommen hat – ist eine
"kundige Person - Farmwildhalter".

Im Zusammenhang mit der "kundigen Person" führt z.B. der Landesverband Bayern entsprechende Schulungen in der Pfrentsch durch.
Weitere Infos und Anmeldung bei der Lehr- und Versuchsanstalt Almesbach, Tel. 0961/39020.


Der Kurs dauert einen Tag.

Es können sich auch Nichtmitglieder des Verbandes anmelden.

Weitere Infos gibt es auf der Website des Landesverbandes Bayern unter:

www.wildhalter-bayern.de


Der Landesverband Bayerischer landwirtschaftlicher Wildhalter hat sich massgeblich für die Erleichterung eingesetzt.

Beachte:        (12/2010)

Die o.g. VO ist in Kraft getreten und gilt für Farmwildhalter mit geringem Produktionsvolumen.

Die  Bescheinigung über die bestandene Teilnahme am dem Kurs ist dem LRA (Veterinäramt) vorzulegen.
Durch den kostenpflichtigen Bescheid (ca. 30 Euro) werden Sie gem. § 7b Abs. 1 der Tierischen Lebensmittel-Überwachungsverordnung als "kundige Person - Farmwildhalter" anerkannt.
Das Amt übersendet mit dem Bescheid auch die beiden o.g. Formblätter (Anl. 1 u. 7).


22.03.2010

**  Neu *** Neu **
neues Verzeichnis und Infoportal für Wildhalter; Suchfunktion für alle interessante Bereiche.
Schauen Sie mal rein ...  http://www.wildundfreizeit.de

oder tragen Sie sich ins Branchenverzeichnis ein: http://www.wildhalterinfo.de

05.02.2010

Für immer mehr Verbraucher in Deutschland werden die Stromkosten zu einem wichtigen Thema. Rund 47 % der Haushalte haben bis zur Jahresmitte 2007 den Stromtarif gewechselt (Quelle: VDEW - Verband der Elektrizitätswirtschaft). Ein deutlicher Anstieg, denn bis zum Jahresende 2006 lag diese Quote noch bei 31 Prozent. Im Juni 2007 haben sich etwa fünf mal mehr Verbraucher über die Einsparpotenziale auf www.verivox.de informiert als im Juni 2006. Das liegt zum einen an den Preiserhöhungen im Juli und August, zum anderen an der Aufforderung zum Stromanbieterwechsel durch Politik und Verbraucherzentralen. Laut VDEW haben jedoch nur etwa zehn Prozent der Haushalte tatsächlich auch den Stromversorger gewechselt, die übrigen blieben beim alten Versorger und wechselten lediglich den dortigen Tarif.

Kostenloser Strom- und Gaspreisvergleich
Vergleichen Sie kostenlos über 15.700 Energietarife von mehr als 910 Strom- und rund 750 Gasversorgern mit dem Testsieger Verivox.de (Bester Strompreisvergleich laut Ökotest Ausgabe 03/2008).

12.12.2009

Wenn Sie nichts unternehmen, dann behalten Sie den Stautus Farmwild.
Farmwild kann am Herkunftsort geschlachtet (im Gehege geschossen und ausgeweidet) werden.
Dann kommt es in eine Schlachtstätte mit EU-Zulassung.
Bei kleineren Betrieben ist auch die Einraumlösung möglich.

Wer hat Erfahrungen gemacht ???

 

11.12.2009

Offensichtlich besteht kein Rechtsanspruch für den Status "ähnlich dem freilebenden Wild".
Es bestehen Richtlinien und Vorgaben, nach welchen die Behörde diesen Status erteilen kann.
Die Auslegungen sind von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich.......
Schreiben Sie Ihre Erfahrungen in diesen Blog.......

 

Jeden Monat neu und stark reduziert.
Die Angebote für den Jäger und Sportschützen wechseln jeden Monat und bieten immer wieder zeitlich limitierte Schnäppchen.

04.12.2009

 

-auf die Überschrift klicken, dann können Sie unten einen Kommentar einfügen !!

Habe eine Wildgehege mit ca. 2 ha und bekam nun meine EU-Zulassung für die Schlachtstätte.
Der Veterinär hat zwar die Checkliste sehr streng durchgezogen, er zeigte aber sowohl theoretischen Wissen als auch praktischen Sachverstand. Der ganze Wirbel, der hier gemacht wird, scheint mir etwas übertrieben.
Wer hat gute oder schlechte Erfahrungen gemacht ??
Einfach kräftig reinschreiben, tauschen Sie Erfahrungen aus.

Es scheint auch so, als ob die EU-Richtlinien von Bezirk und
Bundesland unterschiedlich ausgelegt werden:

Wurden die Zollschranken erst gestern abgebaut ???

Bitte aber keine Beleidigungen/Diffarmierungen ausprechen.

- erster Eintrag - auch Test...

Ersteller: Reinhard Strähle
http://www.hirschboerse.de